Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden zu den Sätzen der einzelnen Versicherungsträger erstattet.
Die Fahrtkosten werden zu den Sätzen der einzelnen Versicherungsträger erstattet.
Die ambulante Rehabilitation über die Rentenversicherungsträger ist zuzahlungsfrei. Versicherte, die über die Krankenkasse zu uns kommen, zahlen die gesetzliche Zuzahlung für stationäre Krankenhausaufenthalte und die ambulante Rehabilitationsbehandlung (für maximal 28 Tage/Jahr).
Die Therapiedauer und Frequenz ist abhängig von der Genehmigung des Versicherungsträgers.
Die ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird von Ihrem betreuenden Hausarzt oder Facharzt beantragt.
Bei einer Anschlussbehandlung (AHB) erfolgt der Antrag bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger durch den Sozialdienst des Krankenhauses.
Das Ambulante Reha-Zentrum in Kronach ist eine Spezialeinrichtung nach §40 SGB V und von folgenden Kostenträgern anerkannt: